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Spendenabsetzbarkeit

Das Rote Kreuz (ÖRK und seine Landesverbände) zählt zu jenen mildtätigen Organisationen, die vom Finanzamt gemäß § 4a Abs. 2 Z. 3 lit. a bis c EStG als „begünstigte Spendenempfänger“ anerkannt wurden (Registrierungsnummer SO 1131).

Absetzbar sind Spenden für mildtätige Zwecke, für bestimmte Zwecke der Entwicklungszusammenarbeit und für Zwecke nationaler und internationaler Katastrophenhilfe. Darunter fallen alle Zuwendungen an das Rote Kreuz sowie die Förderbeiträge unserer unterstützenden Mitglieder.

Haben Sie die automatische Spendenabsetzbarkeit nicht angekreuzt, können Sie uns per Formular Ihre Daten bekannt geben.